Abmahnung – Filesharing – Urheberrechtsverletzung – Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Sie sind wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden?Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie mahnen zur Zeit vermeintliche Urheberrechtsverstöße ab, oder werden von Kanzleien vertreten, welche in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien verschicken. Was wird von Ihnen gefordert? Mit der Abmahnung begehren die Rechteinhaber bzw. deren Vertreter die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch – statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung – die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien variiert. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt
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